die Ergänzung zu Honorar-Rechtsschutz / Mustervertragsservice über AIC

Honorarmanagement für AIC-Kunden

Die Vielzahl der Probleme, mit denen der Architekt oder Ingenieur konfrontiert wird, ist auch den Auftraggebern bekannt. Häufig führt dies dazu, dass der Architekt seine berechtigten Ansprüche bei seinem Auftraggebern nicht geltend macht und aus Sorge vor den Kosten eines Prozesses auf sein Honorar verzichtet. AIC bietet seinen Kunden bundesweit über eigene Kooperationspartner (spezialisierte Rechtsanwälte) ein Honorarmanagement an.

Leistungen der Kooperationspartner:

  • Erstberatung (nach Vereinbarung / telefonisch oder im Rahmen eines Besprechungstermins)
  • Kurze, schriftliche Stellungnahmen; z. B. zur Rechnung, insbesondere zur Prüffähigkeit; die Prüfung erstreckt sich dabei auf Umstände, die in rechtlicher Hinsicht allgemein zu beachten sind.
  • Anwaltliches Mahnschreiben
  • Anwaltliche Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Honorarforderungen
  • Das anwaltliche Honorar wird individuell vereinbart.

Nutzen Sie unseren AIC-Service:

  • Rufen Sie uns einfach an: Wir vermitteln Sie gern an den zuständigen Kooperations-Partner oder senden Ihnen eine elektronische Visitenkarte.

Mehr Sicherheit. Mehr Leistung. AIC.

Unsere Deckungskonzepte stehen für umfassende Absicherung und wirtschaftlich überzeugende Lösungen. Über 27 Jahre Erfahrung, exzellente Marktkenntnis und von Experten entwickelte Versicherungskonzepte schaffen für Sie einen klaren Vorteil: professioneller Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen im Marktvergleich.