In der Ausübung Ihres Berufes als Architekt oder Ingenieur, als Generalplaner, Projektsteuerer oder Gutachter können Sie für Schäden haftbar gemacht werden. Ihre speziell angepasste Berufshaftpflichtversicherung über AIC schützt Ihr Unternehmen dabei vor ungerechtfertigten Ansprüchen oder reguliert im Rahmen der Haftpflichtversicherung vorhandenen Deckung berechtigte Forderungen.
AIC-Juristen prüfen für Sie im Schadenfall, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Unterstützung geben Ihnen dabei gern unsere Juristen in der hausinternen AIC Schadenabteilung, auch bei allgemeinen versicherungstechnischen und haftungsrelevanten Themen, wie zum Beispiel der versicherungstechnischen Prüfung von Werkverträgen.