Recht ist teuer – für AIC Kunden bleibt es kalkulierbar!
Wer möchte schon auf sein Honorar verzichten, nur weil der Auftraggeber nicht zahlt? Wird Ihre Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlt, müssen Sie Ihr Recht allerdings gerichtlich einfordern. Vor allem wegen des damit verbundenen Kostenrisikos schrecken aber viele vor einer Klage zurück.
Der Vertrags-Rechtsschutz und Honorar-Rechtsschutz über AIC nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab!
Egal, ob Sie vor Gericht um Ihr Honorar kämpfen müssen oder Ihnen eine Verletzung werkvertraglicher Pflichten vorgeworfen wird - der Vertragsrechts-Schutz und Honorar-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare.
AIC bietet Ihnen zwei Lösungen an:
- Als Ergänzungsbaustein zur laufenden Berufshaftpflichtversicherung über AIC
Der Honorarrechtsschutz / Vertragsrechtschutz gilt für schriftliche Werkverträge, die nach Beginn des Bausteineinschlusses mit den Auftraggebern abgeschlossen werden. Diese Variante bietet jedoch - anders als beim Rechtsschutz-Paket - keinen Versicherungsschutz zwischen den Planungsbeteiligten.
Nutzer des AIC Mustervertragsservices PlanerProSave© erhalten in bestimmten Fällen einen deutlichen Nachlass auf den Beitrag zum Rechtsschutz-Baustein.
Wichtig für Sie: Behält Ihr Auftraggeber Honorar aufgrund eines vermeintlichen Schadens ein, gewähren einige Berufshaftpflichtversicherungen ebenfalls Rechtsschutz. Doch die Praxis zeigt: Oft liegt überhaupt kein Schaden vor, der den Auftraggeber zum Einbehalt oder zur Aufrechnung von/gegen Honorarforderungen berechtigen könnte. Wenn der Auftraggeber trotzdem nicht bezahlt, hilft nur der Vertragsrechtsschutz und Honorar-Rechtsschutz weiter, wenn Sie Ihre Honoraransprüche auf dem Klageweg durchsetzen wollen.
- Als separates Rechtsschutz-Paket über AIC unabhängig von Ihrer Berufs-Haftpflicht:
Versicherungsschutz wird gewährt (nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit) für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur stehen.
Der Vertragsrechtsschutz wird hierbei als Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung für das Unternehmen geschlossen. Somit bietet das Gesamtpaket einen deutlich umfangreicheren Rechtsschutz.
Sie benötigen eine schnelle Auskunft zu Ihren Rechtsfragen?
Die telefonische Rechtsberatung des jeweiligen Rechtsschutzversicherers kennt keine Ablehnung und keine Selbstbeteiligung! Im Rahmen der über AIC vermittelten Rechtsschutzdeckung haben Sie die Möglichkeit, eine telefonische Rechtsberatung zu all Ihren Rechtsfragen in Anspruch zunehmen – egal ob versichert, nicht versichert oder gar nicht versicherbar.
Dieser Service steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung, sofern Sie sich für den Ergänzungsbaustein zur Berufshaftpflicht oder für das separate Rechtsschutz-Paket entschieden haben.
Hinweis:
Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.
Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz und PlanerProSave© - Ihre starke Kombination:
Mit Ihrem PlanerProSave©-Mustervertrag schaffen Sie die Grundlagen, um im Streitfall eigene Ansprüche rechtssicher und erfolgreich durchsetzen zu können. Aus diesem Grund nutzt bereits eine große Zahl renommierter Architekten- und Ingenieursgesellschaften den entgeltlichen Mustervertragsservice PlanerProSave© über die AIC Global Solutions GmbH.
Die Besonderheit: Durch die fortlaufende Aktualisierung über die Update-Garantie werden die Vertragsmuster an die sich kontinuierlich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Im Klartext: Sie erreichen einen Zuwachs an Rechts- und Honorar-Sicherheit. Und durch die starke Kombination wird Ihr Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz besonders günstig.
Informationen zum PlanerProSave© erhalten Sie auch unter www.planerprosave.de – oder Sie rufen uns einfach an.