Neuer Standort – Gleicher Service!
AIC Berlin zieht um. Auf Grund technischer Umstellungen kann es in der Woche vom 07.07.2025-11.07.2025 zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit aller Niederlassungen kommen. Am 11.07.2025 sind wir aufgrund eines Standortwechsels ganztägig nicht erreichbar. Wir bemühen uns, Anfragen schnellstmöglich zu beantworten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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Prozesskostenfinanzierung über AIC

erhält die Liquidität für Architekten und Ingenieure bei Prozessen

  • Beschreibung
  • Voraussetzungen
  • Service

Wenn es bei der Durchsetzung Ihrer berechtigter Ansprüche um hohe Streitwerte geht, können die anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten über eine durch AIC vermittelte Prozesskostenfinanzierung für Ihr Unternehmen risikolos getragen werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Mindeststreitwert mindestens ab 100.000 EUR
  • Mitfinanzierung von vorgerichtlichen Verfahren und Schiedsgericht sowie Mediation
  • Erstattung des Streitwertes bei Erfolg 70 %, bei vorgerichtlicher Einigung 80 %
  • Vertragliche Geheimhaltung der Prozessfinanzierung möglich
  • Die Liquidität Ihres Unternehmens wird durch einen Prozess nicht gemindert.
​Hinweis:

Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Aktiv-Prozessierung (Ihr Unternehmen prozessiert direkt).
  • Bonität des Gegners muss vorliegen.
  • Es muss eine überwiegende Erfolgsaussicht gegeben sein.
AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil:

Mit den Deckungskonzepten über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem bei AIC günstigen Preis.

 
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