AIC – weil wir mehr tun, als Sie nur zu versichern.

Rechtsberatung für AIC-Kunden

AIC bietet seinen Kunden bundesweit über eigene Kooperationspartner (spezialisierte Rechtsanwälte) Rechtsberatung zu vergünstigten Konditionen.

Diese Rahmenvereinbarungen mit unseren Kooperationspartnern beinhalten u.a.:

  • Werkvertragsprüfung
  • Werkvertragsgestaltung

Nutzen Sie zusätzlich unseren AIC-Service:

Werkliche Vereinbarungen im Abgleich zum Versicherungsvertrag – Achtung: Stolperfallen!

Werkverträge werden oft geschlossen, ohne sich der Tragweite einzelner Vereinbarungen - speziell unter Versicherungsaspekten - in ihrem ganzen Ausmaß bewusst zu sein.

Aber Achtung: Hier drohen mitunter „Stolperfallen“, die für Auftragnehmer ohne qualifizierte Unterstützung und Expertise eines kompetenten Versicherungsexperten nicht immer sofort zu erkennen sind. Mit Blick auf den Versicherungsschutz einer Berufs-Haftpflichtversicherung sind bspw. Gewährleistungsfristverlängerungen, Haftungsfreistellungen, Abtretungserklärungen oder Termin- und Kostenzusagen stets kritisch zu sehen, die dem vereinbarten Deckungsschutz zumeist entgegenstehen.

Der Service von AIC: Wir prüfen für unsere Kunden kostenlos, ob die Vereinbarungen in Architekten-, Ingenieur-, Subplaner- oder Generalplanerverträgen im Einklang mit den versicherungsvertraglichen Bestimmungen einer über uns betreuten Berufs-Haftpflichtversicherung stehen und was ggfs. zu veranlassen ist, um die erforderliche Deckung sicher zu stellen.

Testen Sie unsere Kompetenz!

Mehr Sicherheit. Mehr Leistung. AIC.

Unsere Deckungskonzepte stehen für umfassende Absicherung und wirtschaftlich überzeugende Lösungen. Über 27 Jahre Erfahrung, exzellente Marktkenntnis und von Experten entwickelte Versicherungskonzepte schaffen für Sie einen klaren Vorteil: professioneller Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen im Marktvergleich.

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