AIC bietet seinen Kunden bundesweit über eigene Kooperationspartner (spezialisierte Rechtsanwälte) Rechtsberatung zu vergünstigten Konditionen.
Van den Valentyn
AIC bietet seinen Kunden bundesweit über eigene Kooperationspartner (spezialisierte Rechtsanwälte) Rechtsberatung zu vergünstigten Konditionen.
Werkliche Vereinbarungen im Abgleich zum Versicherungsvertrag – Achtung: Stolperfallen!
Werkverträge werden oft geschlossen, ohne sich der Tragweite einzelner Vereinbarungen - speziell unter Versicherungsaspekten - in ihrem ganzen Ausmaß bewusst zu sein.
Aber Achtung: Hier drohen mitunter „Stolperfallen“, die für Auftragnehmer ohne qualifizierte Unterstützung und Expertise eines kompetenten Versicherungsexperten nicht immer sofort zu erkennen sind. Mit Blick auf den Versicherungsschutz einer Berufs-Haftpflichtversicherung sind bspw. Gewährleistungsfristverlängerungen, Haftungsfreistellungen, Abtretungserklärungen oder Termin- und Kostenzusagen stets kritisch zu sehen, die dem vereinbarten Deckungsschutz zumeist entgegenstehen.
Der Service von AIC: Wir prüfen für unsere Kunden kostenlos, ob die Vereinbarungen in Architekten-, Ingenieur-, Subplaner- oder Generalplanerverträgen im Einklang mit den versicherungsvertraglichen Bestimmungen einer über uns betreuten Berufs-Haftpflichtversicherung stehen und was ggfs. zu veranlassen ist, um die erforderliche Deckung sicher zu stellen.
Testen Sie unsere Kompetenz!
Mit den Deckungskonzepten über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem bei AIC günstigen Preis.