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Rechtsberatung für AIC-Kunden

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  • AIC-Service

AIC bietet seinen Kunden bundesweit über eigene Kooperationspartner (spezialisierte Rechtsanwälte) Rechtsberatung zu vergünstigten Konditionen.

Diese Rahmenvereinbarungen mit unseren Kooperationspartnern beinhalten u.a.:

  • Werkvertragsprüfung
  • Werkvertragsgestaltung

Nutzen Sie zusätzlich unseren AIC-Service:

Werkliche Vereinbarungen im Abgleich zum Versicherungsvertrag – Achtung: Stolperfallen!

Werkverträge werden oft geschlossen, ohne sich der Tragweite einzelner Vereinbarungen - speziell unter Versicherungsaspekten - in ihrem ganzen Ausmaß bewusst zu sein.

Aber Achtung: Hier drohen mitunter „Stolperfallen“, die für Auftragnehmer ohne qualifizierte Unterstützung und Expertise eines kompetenten Versicherungsexperten nicht immer sofort zu erkennen sind. Mit Blick auf den Versicherungsschutz einer Berufs-Haftpflichtversicherung sind bspw. Gewährleistungsfristverlängerungen, Haftungsfreistellungen, Abtretungserklärungen oder Termin- und Kostenzusagen stets kritisch zu sehen, die dem vereinbarten Deckungsschutz zumeist entgegenstehen.

Der Service von AIC: Wir prüfen für unsere Kunden kostenlos, ob die Vereinbarungen in Architekten-, Ingenieur-, Subplaner- oder Generalplanerverträgen im Einklang mit den versicherungsvertraglichen Bestimmungen einer über uns betreuten Berufs-Haftpflichtversicherung stehen und was ggfs. zu veranlassen ist, um die erforderliche Deckung sicher zu stellen.

Testen Sie unsere Kompetenz!

​AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil:

Mit den Deckungskonzepten über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem bei AIC günstigen Preis.

 
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