Wir wissen, wo sich die tatsächlichen Risiken im Projektgeschäft verstecken! Sehr häufig kommt es bei Bauvorhaben zu Schäden, die erst nach Abnahme auftreten (bspw. Rissbildung in Betonplatten, Mauerwerk, Fliesen oder Fassaden).
Auch der Einsturz/Teileinsturz von tragenden Strukturen ist ohne die üblichen Entschädigungsgrenzen (Sublimit) versichert. Ebenso wie fehlerhaft ausgeführte Handwerkerleistungen, die erst nach der Bauabnahme erkannt werden.
Mit der Baugewährleistungsversicherung über AIC erhalten die am Bau Beteiligten Unternehmen einen umfassenden Schutz vor finanziellen Belastungen, die aus der Verpflichtung zur Mängelhaftung entstehen können. Auch die Leistungen von Nachunternehmern sind automatisch abgesichert.
Das Bauvorhaben wird vom ersten Tag an durch neutrale Sachverständige begleitet. Die Mängel werden dokumentiert und können somit bereits während der Bauzeit beseitigt werden, wodurch erhebliche Kosten gespart werden können und die Bauqualität steigt.
Tritt im Rahmen der üblichen Gewährleistung ein Mangel auf, so ersetzt die Baugewährleistungsversicherung über AIC die aus der Mangelbehebung entstehenden Aufwendungen. Die Kosten werden im Umlageverfahren auf alle ausführenden Firmen verteilt. Die bei bauausführenden Unternehmen üblichen Rückstellungen für evtl. Mängel können aufgrund der umfangreichen Deckung der Baugewährleistungsversicherung über AIC entfallen. Zudem ersetzt die Baugewährleistungsversicherung über AIC kostenintensive Gewährleistungsbürgschaften.
Im Übrigen verringern auch Architekten und Ingenieure Ihr Risiko über die gesamtschuldnerische Haftung in eine finanzielle Mitverantwortung gezogen zu werden.