• HENN©, Changchun High-Tech City, China
  • Architekten Bothe Richter Teherani - Kranhäuser, Kölner Rheinauhafen
  • Brasilien, Manaus, Arena da Amazônia - Konzept und Entwurfsplanung: gmp Architekten und schlaich bergermann und partner mit stadia, São Paulo - Entwurf: Volkwin Marg und Hubert Nienhoff mit Martin Glass - Fotograf: Marcus Bredt
  • nps tchoban voss GmbH & Co. KG ‐ Federation Complex Moskau ‐ Fotograf: Aleksej Narodiz
  • Störmer Murphy and Partner GbR - Porta Europa
  • Commercial Bank of Ethiopia, Addis Abeba, Äthiopien (Animation: Henn Architekten)

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Objektversicherung/Objekthaftpflicht

Planungshaftpflicht/Berufshaftpflicht über AIC für große Bauvorhaben

  • Beschreibung
  • Gründe
  • Umfang
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Die objektbezogene Planungs-Haftpflichtversicherung - kurz Objektversicherung bzw. Objekthaftpflicht - ist eine spezielle Ausprägung der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, die auf die besonderen Belange und Anforderungen zumeist komplexer und exponierter Bauvorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zugeschnitten ist.

Bei anspruchsvollen Bauvorhaben kann die Objektversicherung eine sehr empfehlenswerte Alternative zu einer herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherung für Architekten sein.

Je nach Ausgestaltung bietet die Objektversicherung dem einzelnen Planer oder auch der Gesamtheit aller Planungsbeteiligten - angefangen vom Generalplaner bis hin zum Fachingenieur - Versicherungsschutz für Leistungen, die in dem konkreten Bauvorhaben erbracht werden.

Ihr Vorteil:

Schäden aus der Objektversicherung/Objektdeckung gehen nicht zu Lasten Ihrer durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung, sofern hierfür eine entsprechende Nullstellung vereinbart gilt. In diesem Fall müssen Honorare, die auf das separat versicherte Objekt entfallen, nicht mehr Ihrem Berufshaftpflichtversicherer gemeldet werden; sie werden von der Beitragsberechnung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ausgenommen!

Für Generalplaner empfehlen wir alternativ die AIC ProSave Deckung, eine Sonderform der Objektversicherung zu Gunsten der beauftragten Fach- und Subplaner [nur für Kunden - die über AIC eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben].

Hinweis:

Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.

Gründe, welche für den Abschluss einer eigenständigen Objektversicherung sprechen

Wir empfehlen in aller Regel den Abschluss einer eigenständigen Objektversicherung, wenn eines der nachfolgenden Kriterien zutrifft:

  • Auftraggeber/Bauherren verlangen den Abschluss einer objektbezogenen Planungs-Haftpflichtversicherung [z. B. als Forderung im Werkvertrag].
  • Auftraggeber/Bauherren fordern den Nachweis hoher Deckungssummen oder eigenständiger Deckungssummen nur für das zu versichernde Bauvorhaben.
  • Es handelt sich um Projekte mit hohen Bausummen oder außergewöhnlich hohen Anforderungen an die technische Realisierung.
  • Das Bauvorhaben wird im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft oder im Wege einer Generalplanung mit Vergabe der fachfremden Leistungen abgewickelt.
  • Es handelt sich um ein Projekt im Ausland [Hinweis: in einigen Ländern besteht eine lokale Versicherungspflicht].
  • Die Objektversicherung berücksichtigt alle im Versicherungsschein aufgeführten Planer, z. B. Generalplaner [mit oder ohne Haftpflicht der Fachplaner], Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer usw.
  • Die Objektversicherung deckt Personen- und sonstige Schäden [Sach- und Vermögensschäden] im Zusammenhang mit den im Versicherungsschein konkret beschriebenen Leistungen für das versicherte Bauvorhaben [Objekt].

Der Versicherungsschutz der Objektversicherung umfasst z.B.:

  • Schäden aus schuldhaften Frist- und Terminüberschreitungen [außer eigenen Fristen und Terminen]
  • bei Projektsteuerern/Projektcontrollern auch Schäden aus eigenen Frist- und Terminüberschreitungen
  • Schäden aus Kostenüberschreitungen - mit Ausnahme der „Sowiesokosten“, für die jedoch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird
  • eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Auslandsschäden [weltweit, wahlweise nach deutschem oder bei besonderer Vereinbarung auch nach jeweiligem Landesrecht]
  • die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren
  • die Beschäftigung freier Mitarbeiter wie auch die Vergabe von Leistungen an selbständige Büros
  • bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften die gesamtschuldnerische Haftung wie auch das Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko der ARGE-Partner
  • Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung
  • Kündigungsverzicht im Schadenfall
  • und vieles mehr ...

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen folgende Deckungsbausteine

  • Ansprüche wegen Schäden im Zusammenhang mit Asbest/asbesthaltigen Substanzen [bei Umbauten und Sanierungen]
  • eine Begrenzung der Selbstbeteiligung für alle Verstöße innerhalb eines Bauvorhabens
  • bewusstes Abweichen von anerkannten Regeln der Technik [bei Alt- und Neubauten]
AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil:

Mit den Deckungskonzepten über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem bei AIC günstigen Preis.

 
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