Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht in Ihrer Eigenschaft als Bauherr. Deckung besteht somit für Ansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer aufgrund eines Verstoßes gegen die Ihnen vom Gesetz her auferlegten Pflichten. Das sind beispielsweise:
- Verkehrssicherungspflichten für Baustelle und Zufahrt
- Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker
- Überwachungspflicht über die Baustelle
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert ist dabei auch die gesetzliche Haftpflicht in Ihrer Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
Als Bauherr haften Sie Kraft Gesetz in unbegrenzter Höhe. Dieser Umstand sollte bei der Auswahl der Deckungssummen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung berücksichtigt werden - bei AIC gelten die Deckungssummen für die Bauherrenhaftpflichtversicherung daher i.d.R. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und können Ihrem Risiko entsprechend auf eine geeignete Höhe festgelegt werden.
Hinweis:
Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.