Ob Gewerbe- oder Wohnungsbauprojekt, Neubau oder sanierter Altbau – als Bauträger oder Generalübernehmer bieten Sie „alles aus einer Hand“.
Sie sind Manager bzw. Betreiber der Baustelle und somit als erster Ansprechpartner verantwortlich für ein fehlerfreies Objekt. Dabei haften Sie nicht nur für selbst erbrachte Leistungen, sondern auch für fremde Leistungen, die Sie im Unterauftrag an Subunternehmer vergeben haben. Sofern Sie keine wirksame Haftungsbegrenzung mit Ihrem Auftraggeber vereinbart haben, haften Sie – wie gegenüber Dritten – in unbegrenzter Höhe.
Während der Planungs- und Bauphase müssen Sie einstehen für Mängel und Schäden, die zum Beispiel verursacht werden durch