• RLB Campus ’25, Linz, Austria ©HENN (AIC/NAX-Sonderbeilage, Oktober-Ausgabe des DAB, 2019)
  • KFJ Spital Wien - Nickl und Partner Architekten (Foto: Werner Huthmacher)
  • HENN ARCHITEKTEN - Central Business District, Wenzhou, China
  • Cape Town Stadium at Green Point, FIFA WM 2010, Kapstadt, Südafrika ‐ gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner mit Louis Karol architects, Point architects, Kapstadt
  • RLB Campus ’25, Linz, Austria ©HENN (AIC/NAX-Sonderbeilage, Oktober-Ausgabe des DAB, 2019)
  • Brasilien, Manaus, Arena da Amazônia - Konzept und Entwurfsplanung: gmp Architekten und schlaich bergermann und partner mit stadia, São Paulo - Entwurf: Volkwin Marg und Hubert Nienhoff mit Martin Glass - Fotograf: Marcus Bredt
  • Neubau 5. Schleusenkammer, Brunsbüttel, Germany - Bauüberwachung WTM ENGINEERS (Hamburg, Berlin, München, International) - Bild: WSV

RLB Campus ’25, Linz, Austria ©HENN (AIC/NAX-Sonderbeilage, Oktober-Ausgabe des DAB, 2019)

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und sicher

Berufshaftpflicht- / Haftpflichtversicherung für österreichische Ziviltechniker, Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten

  • Beschreibung
  • Umfang
  • Angebote
  • Service

In der Ausübung Ihres Berufes als Ziviltechniker (Architekt), Zivilingenieur oder Ingenieurkonsulent können Sie für Schäden haftbar gemacht werden. Bereits geringfügige Fehler in der Planung oder statischen Berechnung können zu großen Schäden führen. 

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker (Architekt), Zivilingenieure oder Ingenieurkonsulenten über AIC sind Sie bestmöglich versichert. Mit unseren Deckungskonzepten bei führenden Versicherern erhalten Sie einen belastbaren Versicherungsschutz zu spitzkalkulierten Prämien. 

Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass Sie sich auf das Wesentliche Ihrer Arbeit konzentrieren können: Kreativität und deren Umsetzung!

AIC bietet Ihnen deshalb einen echten 360 Grad Service:

  • Auswahl eines geeigneten Versicherers mit einem zu Ihrem Unternehmen passenden Deckungsumfang
  • hauseigene Deckungskonzepte für Kunden mit erhöhtem Risiko (bspw. Generalplaner)
  • individuell zugeschnittene Angebote zur Absicherung Ihrer Aufgaben und Projekte
  • Beantwortung von versicherungstechnischen oder haftungsrelevanten Fragen ohne „Fach-chinesisch“
  • persönliche Betreuung unserer Kunden durch ein erfahrenes AIC-Mitarbeiterteam
  • kritische Bewertungen von Versicherern durch AIC nach eigenen Schaden- und Abwicklungsverfahren
  • Durchsetzung von Versicherungsansprüchen im Schadenfall
  • kostenfreie versicherungstechnische Prüfung von Werk- und Dienstleistungsverträgen
  • Entwicklung, Ausschreibung, Koordination und Betreuung internationaler Versicherungs-Programme
  • Aufbau eines wirksamen Schadenmanagements in Ihrem Unternehmen
Hinweis:

Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.

Der Versicherungsschutz zur Berufshaftpflichtversicherung über AIC umfasst je nach Angebot (Stand: 04.2019) u.a.:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten
  • Asbestschäden nach Verstoßprinzip bis zu 1.000.000 EUR
  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
  • Auslandsschäden weltweit
  • aktive Honorarklage im Falle eines vom Auftraggeber behaupteten Haftpflichtanspruchs
  • zeitlich unbegrenzte Nachhaftung ohne Einschränkungen
  • Selbstbeteiligung (ab 2.500 EUR mit Begrenzung bspw. auf das 2-fache je Bauwerk) einschließlich Abwehrrechtsschutz innerhalb der Selbstbeteiligung
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (Argen) sowie die damit verbundenen Risiken, wie z. B. gesamtschuldnerische Haftung, Insolvenzrisiko eines Arge-Partners und Ansprüche gegen die Arge selbst
  • Schäden aus schuldhaften Frist- und Terminüberschreitungen mit Ausnahme von eigenen Fristen und Terminen (für den Projektsteuerer sogar für eigene Fristen und Termine mit Sublimit möglich). Mitversichert ist die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, welche sich auf eine Überschreitung der Bauzeit beziehen.
  • Schäden aus Kostenüberschreitungen - mit Ausnahme der „Sowiesokosten“, für die jedoch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird
  • Schäden aus Nutzung von Internet-Technologien / Betrieb von BIM-, Daten- und Kommunikationsservern, zusätzlich Deckung des Betriebs von Kommunikations- /Datenservern (u. a. BIM).
  • Schäden aus Nutzung Bausoftware, ausdrücklich auch BIM-fähige Software mitversichert; nicht nur für Planung, sondern auch für Visualisierung inkl. Beratung bzgl. Verwendung im Projekt mitversichert; Schulungen bzgl. der Software-Landschaft mitversichert
  • Mitversicherung der Tätigkeit als Preisrichter und Wettbewerbsbeisitzer sowie als Lehrbeauftragter oder Dozent
  • Mitversichert sind Verteidigungskosten aus einem Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren aus der beruflichen Tätigkeit als Ziviltechniker, Zivilingenieur/Ingenieurkonsulent
  • Rückwärtsversicherung und erweiterter Versicherungsschutz bei Serienschäden
  • Mitversicherung nachhaltiges Bauen / Green Building
  • Tätigkeit als Auditor nach DGNB-Standard, LEED, BREEAM und HQE-Standards
  • Erhöhung der Unschädlichkeitsgrenzen für Eigenschäden bis auf 25% (bspw. bei Beteiligung an Bauwerken als Bauträger, Generalübernehmer oder Baugruppe)
  • Vertragliche Verlängerung von Verjährungsfristen, Verlängerung bis zu 5 Jahre und 6 Monate mit gedeckt; Ausweitung auf Bauwerke
  • Versehensklausel, Versicherungsschutz auch für versehentlich nicht im Antrag angegebene Risiken, sofern Nachmeldung erfolgt
  • Flugdrohnen/unbemannte Flugsysteme mit weltweiter Deckung bis zu 1 Mio. EUR
  • Rückwirkende Differenzdeckung auf Vorvertrag ab Antragstellung für max. 12 Monate für die beantragten Bedingungen und Deckungssummen (max. 3 Mio. Personen- / 1 Mio. sonstige Schäden) als Konditions- und Summendifferenzdeckung
  • und vieles mehr …

Abweichend zu den in Österreich üblichen Deckungssummen und Berechnungen bieten wir:

  • getrennte Versicherungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
  • hohe Versicherungssummen von bspw. 10 Mio. EUR und höher zu sehr günstigen Prämien
  • einen Beitrag auf Basis des Honorarumsatzes; jedem Vertrag wird eine Beitragsstaffel zugrunde gelegt
  • keine automatische Kündigung des Vertrages nach gemeldeten Schadensfällen
  • einen günstigen Vertrags- und Honorarrechtsschutz für schriftliche Werkverträge als Annex zur Berufshaftpflichtversicherung
  • Spätschäden infolge vorvertraglich begangener Verstöße (Versicherer-Wechselklausel)
​AIC – unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil:

Mit dem Deckungskonzept über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem bei AIC günstigen Preis.

 
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