BDA-Architekten stehen für Innovationen im Bereich des Planens und Bauens. Innovative Architektur benötigt ein sicheres Fundament, um den gestiegenen Anforderungen und immer komplexeren Bauabläufen Rechnung zu tragen.
Als BDA-Mitglied können Sie sich über die exklusive BDA-Anschlussversicherung (BDAtopsave©) gegen mögliche Risiken umfassend zu sehr günstigen Konditionen schützen. Die Deckungssummen stehen dabei für jeden Versicherungsnehmer eigenständig im Rahmen der Bedingungen zur Verfügung. Es besteht kein Limit für den gesamten Rahmenvertrag.
Was ist BDAtopsave©?
Anspruchsvolle Projekte benötigen einen belastbaren Versicherungsschutz mit ausrei-chenden Deckungssummen. Für Ihre Architekten- und Generalplanungsleistungen bietet die BDA-Anschlussversicherung (BDAtopsave©) die ideale Absicherung.
Wer wird versichert?
Die BDA-Anschlussversicherung besteht seit 2007 exklusiv für Mitglieder im BDA (bis 2021 Bund Deutscher Architekten (BDA), ab 2021 Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA e.V.) und wird fortlaufend an die Bedürfnisse der BDA-Mitglieder angepasst.
Versichert gilt das gesamte Büro des BDA-Mitglieds und ggf. mitversicherter Firmen (bspw. weitere GmbH oder PartG mbB) einschließlich aller angestellten und freien Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im gleichen Umfang auch auf alle in der Grundversicherung eingeschlossenen Niederlassungen und Büros im Inland. Bei Büropartnerschaften oder Kapitalgesellschaften ist es bereits ausreichend, wenn mindestens ein Partner/Gesellschafter BDA-Mitglied ist.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz der BDA-Anschlussversicherung richtet sich grundsätzlich nach den Bedingungen Ihres bestehenden Berufshaftpflichtvertrages (sog. Following-Form*). Je besser der Versicherungsschutz dort ausgestaltet ist, umso hochwertiger ist auch der Versicherungsschutz der BDA-Anschlussversicherung.
Unter diesem Aspekt sollte der Grundvertrag zumindest die folgenden Deckungsbausteine**) umfassen:
- Aktive Honorarklage im Falle eines vom Auftraggeber behaupteten Haftpflichtanspruchs
- Erweiterte Exkulpationsmöglichkeit bei Verstößen gegen Vorschriften
- Erweiterte Berufsbildklausel: bspw. Deckung selbst bei einem Eigentumsanteil am Bauwerk bis zu 25%
- Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie die damit verbundenen Risiken, wie z. B. gesamtschuldnerische Haftung, Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners und Ansprüche gegen die ARGE selbst
- Schäden aus schuldhaften Frist- und Terminüberschreitungen (außer eigenen Fristen und Terminen)
- Schäden aus Kostenüberschreitungen - mit Ausnahme der „Sowiesokosten“, für die jedoch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird
- Schäden aus Nutzung von Internet-Technologien
- Betrieb von BIM-, Daten- und Kommunikationsservern
- Mitversicherung nachhaltiges Bauen / Green Building
- Verlängerung von vertraglichen Verjährungsfristen bis zu 5 Jahre und 6 Monate
- zeitlich unbegrenzte Nachhaftung ohne Einschränkungen
Weitere Besonderheiten:
- Einfaches Verfahren der Prämienberechnung nach dem Gesamt-Jahreshonorarumsatz (ohne MwSt.)
- Keine Rückstufung im Schadenfall
- Bedingungsverbesserungen im Grundvertrag (Leistungs-Update) werden durch Following-Form automatisch für die Anschlussversicherung wirksam.
- Step-down-Deckung (soweit die Berufshaftpflichtversicherung über AIC be-treut wird): Sind die Deckungssummen der Berufshaftpflicht (Grundvertrag) verbraucht oder gemindert, beginnt die Deckung der AIC-Anschlussversicherung entsprechend früher und setzt an den durch Schaden verminderten Deckungssummen des Grundvertrages an
Welche Deckungssummen werden angeboten?
Die Deckungssummen der BDA-Anschlussversicherung stehen im Anschluss - also zusätzlich - zu der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (unter Berücksichtigung der Mindest-Deckungssummen) zur Verfügung. Das bedeutet, dass bei Kombination aus Berufshaftpflicht- und BDA-Anschlussversicherung bspw. eine Deckungssumme von
je Versicherungsfall:
10.000.000 EUR für Personenschäden und
10.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
je Versicherungsjahr:
30.000.000 EUR für Personenschäden und
30.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
sehr kostengünstig bereit gestellt werden kann.
Prämienersparnis oder höchstmögliche Absicherung – was ist Ihnen wichtig?
Sollten in Ihrem Berufs-Haftpflichtvertrag bereits hohe Deckungssummen vereinbart sein, können diese auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Wir ermitteln für Sie gern das mögliche Einsparpotential auf der Prämienseite. Alternativ lassen sich mit der Kombination aus Berufshaftpflicht + BDA-Anschlussversicherung auch sehr hohe Deckungssummen - zu preiswerten Konditionen - vereinbaren.
Hinweise:
*) Following Form bedeutet, dass der Exce-dentenversicherer grundsätzlich Deckung auf Basis der Bedingungen des Grundvertrages bietet. Nur Abweichungen werden besonders geregelt, wie z.B. Sublimits oder Ausschlüsse von exponierten Risiken wie Planung von Sprengungen oder im Offshore Bereich.
**) Bitte beachten Sie, dass manche Bausteine von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein können, unter Umständen auch gar nicht geboten werden.