Architektur und Ingenieurskunst benötigen einen belastbaren Versicherungsschutz mit ausreichenden Deckungssummen. Für Architekten und Ingenieure bietet die AIC-Anschlussversicherung eine optimale Absicherung.
Elbdeck Hamburg, Carsten Roth Architekt © Foto: Klaus Frahm
Architektur und Ingenieurskunst benötigen einen belastbaren Versicherungsschutz mit ausreichenden Deckungssummen. Für Architekten und Ingenieure bietet die AIC-Anschlussversicherung eine optimale Absicherung.
Die AIC-Anschlussversicherung besteht seit 2011 exklusiv für AIC-Kunden und wird fortlaufend an die Bedürfnisse der versicherten Architekten und Ingenieure angepasst. Versichert gilt das gesamte Büro des Versicherungsnehmers und ggf. mitversicherter Firmen (bspw. weitere GmbH oder PartG mbB) einschließlich aller angestellten und freien Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im gleichen Umfang auch auf alle in der Grundversicherung eingeschlossenen Niederlassungen und Büros im Inland.
Der Versicherungsschutz der AIC-Anschlussversicherung richtet sich nach den Bedingungen Ihres bestehenden Berufshaftpflichtversicherunges (sog. Following Form*). Je besser der Versicherungsschutz dort ausgestaltet ist, umso hochwertiger ist auch der Versicherungsschutz der AIC-Anschlussversicherung. Unter diesem Aspekt sollte der Grundvertrag zumindest die folgenden Deckungsbausteine**) umfassen:
Die Deckungssummen der AIC-Anschlussversicherung stehen im Anschluss - also zusätzlich - zu der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (unter Berücksichtigung der Mindest-Deckungssummen) zur Verfügung. Das bedeutet, dass bei Kombination aus Berufshaftpflicht- und AIC-Anschlussversicherung bspw. eine Deckungssumme von
Sollten in Ihrem Berufs-Haftpflichtvertrag bereits höhere Deckungssummen vereinbart sein, können diese auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Wir ermitteln für Sie gern das mögliche Einsparpotential auf der Beitragsseite.
Alternativ lassen sich mit der Kombination aus Berufshaftpflicht + AIC-Anschlussversicherung auch sehr hohe Deckungssummen - zu preiswerten Konditionen - vereinbaren.
*) Following Form bedeutet, dass der Excedentenversicherer grundsätzlich Deckung auf Basis der Bedingungen des Grundvertrages bietet. Nur Abweichungen werden besonders geregelt, wie z.B. Sublimits oder Ausschlüsse von exponierten Risiken wie Planung von Sprengungen oder im Offshore Bereich.
**) Bitte beachten Sie, dass manche Bausteine von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein können, unter Umständen auch gar nicht geboten werden
Mit den Deckungskonzepten über AIC sind Sie auf der sicheren Seite. Sie erhalten von uns eine umfassende Deckung für Ihr Risiko bei einem bei AIC günstigen Preis.